Besitzurkunden und Abrechnungen auf Kerbhölzern waren früher auf den Alpen gang und gäbe, lange bevor geschrieben wurde.
Das war unabdingbar in Wirtschaftssystemen, die zu einem großen Teil auf Gemeinschaftsbesitz aufbauten. Die "Tesseln" oder "Beilen" verzeichneten als Holzurkunden Rechte, Pflichten und Besitz der Korporationsmitglieder und schützten vor Benachteiligung oder Übervorteilung Die als Holz oder Hauszeichen ausgeführten Symbole bezeichneten die jeweiligen Besitzer, Schuldner und Gläubiger.
Besitzurkunden und Abrechnungen auf Kerbhölzern waren früher auf den Alpen gang und gäbe, lange bevor geschrieben wurde.
Das war unabdingbar in Wirtschaftssystemen, die zu einem großen Teil auf Gemeinschaftsbesitz aufbauten. Die «Tesseln» oder «Beilen» verzeichneten als Holzurkunden Rechte, Pflichten und Besitz der Korporationsmitglieder und schützten vor Benachteiligung oder Übervorteilung Die als Holz oder Hauszeichen ausgeführten Symbole bezeichneten die jeweiligen Besitzer, Schuldner und Gläubiger. Dieses Urkundensystem reicht offenbar bis in die Spätsteinzeit zurück!
Sie waren fälschungssicher, indem das Holzstück mit den Kerben geteilt wurde und bei dem Partner des Rechtsgeschäfts verblieb.
Die Abrechnungen wurden mit lokal verschiedenen Zahlensystemen ausgeführt – lange bevor die «Arabische Null», das europäische Zahlensystem revolutioniere. Die Zahlen basierten auf den Fingerzahlen Eins bis Zehn – oder mit entsprechender Kennzeichnung einem Vielfachen davon Nach ihrem Verwendungszweck wurden die Tesseln in vier Gruppen eingeteilt.
Die “Pflichthölzer” oder verzeichnen eine Leistung , die für die Alp zu erbringen war, wie «Gemeinwerktage»
Die “Abrechnungshölzer” wurden zum Beispiel als «Milchscheit» für die Abrechnung der Milch und der daraus resultierenden Käsemenge verwendet, wenn die Milch der Kühe mehrerer Besitzer den Sommer über auf der Gemeinschaftsalp im gleichen Käsekessi verarbeitet wurde.
Die”Forderungs- und Quittungshölzer” bestätigen ein Bestehen von Schuld oder die Erfüllung einer Verpflichtung.
Die “Rechtsamehölzer” hielten die Mitgliedschaftsrechte an Kooperationen und fest